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Schulunfälle: Wer muss zahlen?

11 Beispiele aus alltäglichen Schulsituationen

Im Zusammenhang mit der Schule können Ereignissen eintreten, die zu Schäden an Schülern, an Dritten oder an Sachen führen. Immer wieder stellt sich dann die Frage der Haftung und des Schadensersatzes, unter Umständen auch der Schulleitung.

Die grundsätzlichen rechtlichen Konsequenzen sind eindeutig, allein, das Problem liegt im Detail, sprich im konkreten Fall. Mehr Transparenz könnten einige Beispiele aus der Praxis bringen, die im Anschluss skizziert werden. Sie tragen dazu bei, die Bewertung aktueller Sachverhalte zu erleichtern.

Die 11 Beispiele:

1. Schüler fliegt aus dem Unterricht und bricht sich ein Bein

2. Schüler verlässt den Unterricht und geht nach Hause

3. Lehrer, der keine Aufsicht hat, beobachtet Schlägerei unter Schülern

4. Lehrer überschätzt Einsicht eines Schülers

5. Lehrer unterbricht Aufsicht für eine Tasse Kaffee

6. Aufsicht während einer zusätzlichen Veranstaltung in der Schule

7. Schüler beschädigen Sachen während der Schulzeit

8. Ende des Wandertags außerhalb des Schulbezirks

9. Schüler verlassen in der Pause den Schulhof, um einzukaufen

10. Anorak wird von Garderobehaken auf dem Flur gestohlen

11. Junge wird von Mädchen provoziert und zerreißt ihr darauf das Kleid

Die Fallbeispiele stammen von Hans-Jürgen Krzyweck und wurden in der Zeitschrift „SchulVerwaltung NRW, 7/8/1996“ unter dem Titel „Schülerunfälle: Wer muss zahlen?“ veröffentlicht.